Die Europäische Union ist als rechtliche, politische und wirtschaftliche Entität eine einzigartige Konstruktion im internationalen Beziehungsgeflecht und wird daher oft auch als "System sui generis" bezeichnet. Sie weist alle Merkmale einer regulären internationalen Organisation auf, d.h. sie gründet sich auf eine in einem völkerrechtlichen Vertrag festgelegte gemeinsame Zielsetzung und verfügt über handlungs- und beschlussfähige Organe, in denen die Mitgliedstaaten auf Dauer und regelmäßig zusammenarbeiten. Die Tiefe der politischen wie wirtschaftlichen Integration der Mitglieder, der Umfang der rechtlichen Ausgestaltung und das Ausmaß der Übertragung nationaler Hoheitsrechte gehen jedoch weit über das übliche Maß hinaus.
In der EU sind supranationale und intergouvernementale Elemente in einer säulenartigen Struktur miteinander verbunden, die die EG, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie den EU-Vertrag als übergeordnetes Bindeglied umfasst. In einem schrittweisen pragmatischen Integrationsprozess hat sich die EU von einem ursprünglich wirtschaftlichen Zusammenschluß zu einem komplexen System rechtlicher, politischer und ökonomischer Interdependenzen entwickelt, dessen endgültige Form noch nicht feststeht, das im Gegenteil ein auf ständige Weiterentwicklung angelegtes Projekt darstellt.
Erweiterungsprozess
GASP/ESVP
Haushalt
Institutionen
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Umweltpolitik
Wirtschaft und Währung