Die Magistratsabteilung 35 informiert
Gesetzesänderung:
Verlängerungsanträge rechtzeitig stellen!
Mit 1. April 2009 tritt folgende gesetzliche Änderung in Kraft:
Verlängerungsanträge für Aufenthaltstitel müssen VOR Ablauf des
Aufenthaltstitels gestellt werden. NACH Ablauf des Aufenthaltstitels gestellte
Anträge gelten ab 1.April 2009 als ERSTANTRÄGE, die bei der
österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsland gestellt werden müssen.
Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels rechtzeitig VOR Ablauf Ihres
aktuellen Aufenthaltstitels.
Sie verlieren sonst Ihr Aufenthaltsrecht!
ACHTUNG: ANTRÄGE SIND PERSÖNLICH EINZUBRINGEN !!!
Nachreichungen grundsätzlich auf dem Postweg, bzw. per Fax !!!