Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Oguz Ücüncü, begrüßte den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 22. 5. 2008 – 5 B 27/08) zur doppelten Staatsbürgerschaft bei minderjährigen Kindern. Das Gericht entschied, dass türkischstämmige Minderjährige mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren.
In dem Streit ging es um einen Fall, in dem der Vater des Minderjährigen für sich einen Wiedereinbürgerungsantrag für die türkische Staatsbürgerschaft stellte, nachdem er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Kraft türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erlangt in solchen Fällen auch das minderjährige Kind die türkische Staatsbürgerschaft, ohne dass ein Antrag auch für ihn vorliegt. Der Freistaat Bayern entzog in einem solchen Fall auch dem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Bundesverwaltungsgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass beide Elternteile einen entsprechenden Antrag stellen müssen, wie es § 19 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorsieht, damit der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft beim minderjährigen Kind eintritt.
Der Gang zum Bundesverwaltungsgericht durch sämtliche Instanzen, so Ücüncü, zeige, wie „allergisch Bayern gegen die Anerkennung einer doppelten Staatsbürgerschaft reagiert, wenn es sich um Bürger türkischer Abstammung handelt“. „Die doppelte Staatsbürgerschaft ist längst keine Ausnahme mehr in Deutschland und Europa“. Wer erfolgreich integrieren wolle, könne in Anbetracht der eindeutigen Rechtslage zu Gunsten der Betroffenen nicht mit aller Hartnäckigkeit durch alle Instanzen hindurch für Unsicherheit sorgen und zehntausenden Kindern und Jugendlichen das Gefühl geben, man wolle sie mit aller Kraft aus der deutschen Staatsbürgerschaft drängen.
„Bayern hat bundesweit als einziges Land das StAG zu Lasten türkischer Kinder und Jugendlicher ausgelegt.“ So liege die Vermutung nahe, dass der Freistaat das Bundesverwaltungsgericht bemüht habe, um das Gesicht zu wahren. Ob der falsche Stolz die integrationspolitisch fatale Entscheidung aufwiegen könne, sei jedoch fragwürdig. „Wieder einmal hat Bayern durch seinen nicht selten anzutreffenden Sonderweg, ein eindeutig negatives Signal in Richtung Migranten gesetzt“, sagte Ücüncü.
Es komme der Verdacht, dass es dem Freistaat Bayern lediglich darum ging, türkischstämmige Migranten möglichst von der deutschen Staatsbürgerschaft fern zu halten. „Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft in solchen Fällen, die fast ausschließlich in Deutschland geborener und aufgewachsener türkischstämmiger Jugendlichen betreffen, befördert nicht das Zugehörigkeitsgefühl.“ Ücüncü forderte den Gesetzgeber und die Behörden auf, zu einer modernen Form des Staatsbürgerschaftsrechts zu finden und die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft für türkischstämmige Migranten einzuführen, wie es bei Staatsbürgern anderer europäischer Länder schon jetzt der Fall ist.
In dem Streit ging es um einen Fall, in dem der Vater des Minderjährigen für sich einen Wiedereinbürgerungsantrag für die türkische Staatsbürgerschaft stellte, nachdem er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Kraft türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erlangt in solchen Fällen auch das minderjährige Kind die türkische Staatsbürgerschaft, ohne dass ein Antrag auch für ihn vorliegt. Der Freistaat Bayern entzog in einem solchen Fall auch dem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Bundesverwaltungsgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass beide Elternteile einen entsprechenden Antrag stellen müssen, wie es § 19 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorsieht, damit der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft beim minderjährigen Kind eintritt.
Der Gang zum Bundesverwaltungsgericht durch sämtliche Instanzen, so Ücüncü, zeige, wie „allergisch Bayern gegen die Anerkennung einer doppelten Staatsbürgerschaft reagiert, wenn es sich um Bürger türkischer Abstammung handelt“. „Die doppelte Staatsbürgerschaft ist längst keine Ausnahme mehr in Deutschland und Europa“. Wer erfolgreich integrieren wolle, könne in Anbetracht der eindeutigen Rechtslage zu Gunsten der Betroffenen nicht mit aller Hartnäckigkeit durch alle Instanzen hindurch für Unsicherheit sorgen und zehntausenden Kindern und Jugendlichen das Gefühl geben, man wolle sie mit aller Kraft aus der deutschen Staatsbürgerschaft drängen.
„Bayern hat bundesweit als einziges Land das StAG zu Lasten türkischer Kinder und Jugendlicher ausgelegt.“ So liege die Vermutung nahe, dass der Freistaat das Bundesverwaltungsgericht bemüht habe, um das Gesicht zu wahren. Ob der falsche Stolz die integrationspolitisch fatale Entscheidung aufwiegen könne, sei jedoch fragwürdig. „Wieder einmal hat Bayern durch seinen nicht selten anzutreffenden Sonderweg, ein eindeutig negatives Signal in Richtung Migranten gesetzt“, sagte Ücüncü.
Es komme der Verdacht, dass es dem Freistaat Bayern lediglich darum ging, türkischstämmige Migranten möglichst von der deutschen Staatsbürgerschaft fern zu halten. „Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft in solchen Fällen, die fast ausschließlich in Deutschland geborener und aufgewachsener türkischstämmiger Jugendlichen betreffen, befördert nicht das Zugehörigkeitsgefühl.“ Ücüncü forderte den Gesetzgeber und die Behörden auf, zu einer modernen Form des Staatsbürgerschaftsrechts zu finden und die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft für türkischstämmige Migranten einzuführen, wie es bei Staatsbürgern anderer europäischer Länder schon jetzt der Fall ist.