Mit 1. Juli gibt es mehrere gesetzliche Änderungen für die Zuwanderer nach Österreich. Der Österreichische Integrationsfonds hat die wichtigsten Fragen & Antworten zusammengefasst.
Die Verordnung finden Sie hier in der rechten Spalte.
Welche Deutschkenntnisse müssen Zuwanderer/innen künftig haben?
Neuzuwanderer/innen müssen bereits vor ihrem Zuzug Deutschkenntnisse erwerben. Das nachgewiesene Sprachniveau muss dabei auf dem A1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen liegen. Das bedeutet, dass man sich auf ganz einfache Weise verständigen kann. Nach zwei Jahren (bisher fünf Jahre) haben Zuwanderer/innen dann das A2-Niveau nachzuweisen, damit die Niederlassungsbewilligung verlängert wird. Auf diesem Sprachniveau kann man sich in Alltagssituationen verständigen.
Neu ist zudem, dass Zuwanderer/innen für einen Daueraufenthalt sowie für die österreichische Staatsbürgerschaft Deutschkenntnisse auf dem B1-Niveau vorzuweisen haben. Mit diesem Sprachniveau kann man frei über vertraute und alltägliche Themen sprechen. Diese Bestimmungen sind in der neuen Integrationsvereinbarung (IV) geregelt. Die Integrationsvereinbarung dient der sprachlichen Integration von Migrant/innen aus sogenannten „Drittstaaten“ (Nicht-EU-Land oder EWR-Land), die sich dauerhaft in Österreich niederlassen.
Was sollen die neuen Bestimmungen bringen?
Migrant/innen sollen deutlich rascher die deutsche Sprache erlernen, um am gesellschaftlichen Leben in Österreich teilnehmen und am Arbeitsplatz rascher Fuß fassen zu können. Dafür braucht man zumindest Deutschkenntnisse auf A2-Niveau. Andere Länder, wie Deutschland, haben die Leistungserfordernisse im Sprachbereich bereits erfolgreich angepasst.
Gibt es für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung eine Kostenrückerstattung für Migrant/innen?
Ja: Wenn Migrant/innen einen Deutsch-Integrationskurs bei einem zertifizierten Kursinstitut absolviert haben und bereits nach 18 Monaten das A2-Niveau vorweisen können, erhalten sie einen Kostenzuschuss von bis zu 750 Euro. Der Nachweis des Sprachniveaus muss durch eine vom ÖIF angebotene Prüfung erbracht werden. Der ÖIF bietet zwei Prüfungsformate an: ÖIF-Test und Deutschtest für Österreich. Andere anerkannte Tests, wie zum Beispiel ÖSD, können zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verwendet werden, nicht jedoch für den Bundeskostenzuschuss.
Was passiert, wenn jemand die Integrationsvereinbarung nicht erfüllt?
Bei schwerwiegenden Gründen (z.B. schwere Krankheit) kann die Frist zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verlängert werden. Wenn die Integrationsvereinbarung dennoch nicht erfüllt wird, gibt es Sanktionen - von Geldstrafen bis hin zur Nicht-Erteilung der Niederlassungsbewilligung in Österreich, wenn menschenrechtlich nichts dagegen spricht.
Was ist die Aufgabe des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) bei der Integrationsvereinbarung?
Der ÖIF ist für die Zertifizierung der Kursinstitute, die Abwicklung des Kostenzuschusses des Bundes, die Evaluierung der Integrationsvereinbarung sowie die Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Mehr Infos sowie eine Liste der zertifizierten Kursanbieter auf Österreichischer Integrationsfonds: Integrationsfonds.