Abschreibposten hat fast jeder!
Arbeitnehmer haben ohnehin wenig Spielraum zum Steuern Sparen. Verzichten Sie auf das Wenige nicht auch noch. So können sich zum Beispiel all jene Lohnsteuer zurückholen, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeiter etwa.
Geld retour gibt's auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, im Haus neue Fenster einbauen ließ oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss.
Pflicht- und Antragsveranlagung
Von "Pflichtveranlagung" spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von "Antragsveranlagung".
Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich (d.h. für das Kalenderjahr 2003 ist der letzte Abgabetermin der 31.12.2008). Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!
Wichtig: Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!