Das Gesetz liefert klare Richtlinien in puncto Kindersicherheit im Pkw. Hier finden Sie die wichtigsten Bestimmungen.
* Jedes Kind hat Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Fahrzeug.
* Auf allen mit Gurten ausgestatteten Sitzen müssen Kinder gesichert werden.
* Kinder unter 150 cm Körpergröße müssen mit geeigneten Kinderrückhaltessystemen gesichert werden. Diese müssen die Kindersitzprüfnorm ECE 44 zumindest in der Version 03 (ECE 44/03) erfüllen.
* Kinder über 150 cm müssen mit den vorhandenen Fahrzeuggurten gesichert werden.
* Der Fahrzeuglenker hat die Verantwortung für die Einhaltung der Kindersicherungspflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes.
* Auf Sitzplätzen, die nicht mit Gurten ausgestattet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder über drei Jahren dürfen auf Sitzplätzen ohne Gurt nicht in der ersten Sitzreihe befördert werden.
* Grundsätzlich dürfen Kinder im Kindersitz auch in der ersten Sitzreihe befördert werden. Verboten ist der Beifahrersitz allerdings für rückwärts gerichtete Kindersitze (entgegen der Fahrtrichtung), wenn der Front-Airbag nicht abgeschaltet ist. Bei vorwärts gerichteten Sitzen sind bei aktivem Airbag jedenfalls die Be-triebsanleitungen von Kindersitz und Fahrzeug zu beachten.
* Ist der Sitzplatz nur mit einem Beckengurt (Zwei-punktgurt) ausgestattet, muss das Kinderrückhaltesystem auch dafür zugelassen sein.
Die Norm
Die internationale Prüfnorm ECE 44 legt die Mindestanforderungen fest, die ein Rückhaltesystem für Kinder erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Hochwertige Kindersitze erfüllen aber in Sachen Sicherheit wesentlich höhere Anforderungen. Die Verbesserungen der Norm werden als Versionen bezeichnet und mit aufsteigenden Zahlen gekennzeichnet. Die Versionen 01 und 02 sind mittlerweile veraltet – die Verwendung von Sitzen dieser Versionen ist nicht mehr erlaubt. Die heute gültigen Versionen 03 und 04 sind anhand des ECE – Prüfzeichens auf jedem geprüften und normierten Kindersitz erkennbar.
Kindersitze mit der Norm 03 dürfen zwar noch verwendet werden, der Verkauf sowohl von neuen als auch von gebrauchten Sitzen ist aber bereits verboten!
* Jedes Kind hat Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Fahrzeug.
* Auf allen mit Gurten ausgestatteten Sitzen müssen Kinder gesichert werden.
* Kinder unter 150 cm Körpergröße müssen mit geeigneten Kinderrückhaltessystemen gesichert werden. Diese müssen die Kindersitzprüfnorm ECE 44 zumindest in der Version 03 (ECE 44/03) erfüllen.
* Kinder über 150 cm müssen mit den vorhandenen Fahrzeuggurten gesichert werden.
* Der Fahrzeuglenker hat die Verantwortung für die Einhaltung der Kindersicherungspflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes.
* Auf Sitzplätzen, die nicht mit Gurten ausgestattet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder über drei Jahren dürfen auf Sitzplätzen ohne Gurt nicht in der ersten Sitzreihe befördert werden.
* Grundsätzlich dürfen Kinder im Kindersitz auch in der ersten Sitzreihe befördert werden. Verboten ist der Beifahrersitz allerdings für rückwärts gerichtete Kindersitze (entgegen der Fahrtrichtung), wenn der Front-Airbag nicht abgeschaltet ist. Bei vorwärts gerichteten Sitzen sind bei aktivem Airbag jedenfalls die Be-triebsanleitungen von Kindersitz und Fahrzeug zu beachten.
* Ist der Sitzplatz nur mit einem Beckengurt (Zwei-punktgurt) ausgestattet, muss das Kinderrückhaltesystem auch dafür zugelassen sein.
Die Norm
Die internationale Prüfnorm ECE 44 legt die Mindestanforderungen fest, die ein Rückhaltesystem für Kinder erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Hochwertige Kindersitze erfüllen aber in Sachen Sicherheit wesentlich höhere Anforderungen. Die Verbesserungen der Norm werden als Versionen bezeichnet und mit aufsteigenden Zahlen gekennzeichnet. Die Versionen 01 und 02 sind mittlerweile veraltet – die Verwendung von Sitzen dieser Versionen ist nicht mehr erlaubt. Die heute gültigen Versionen 03 und 04 sind anhand des ECE – Prüfzeichens auf jedem geprüften und normierten Kindersitz erkennbar.
Kindersitze mit der Norm 03 dürfen zwar noch verwendet werden, der Verkauf sowohl von neuen als auch von gebrauchten Sitzen ist aber bereits verboten!