Vorsicht: Handynutzung außerhalb der EU kann extrem teuer sein   Konuyu açan: yabanGülü   İlk Mesaj: 07-03-2010 (02:40)   Son Mesaj: 07-03-2010 (02:40)    Cevap: 0    Gösterim: 1047  

    07-03-2010

    Vorsicht: Handynutzung außerhalb der EU kann extrem teuer sein

    In Urlaubsländern, die außerhalb der EU liegen, wie beispielsweise in Kroatien, in der Türkei oder auf einem anderen Kontinent, kann die Verwendung des Handys allerdings immer noch zu sehr hohen Rechnungen führen. "Hier gilt nach wie vor: sich vor dem Urlaub genau über die Roamimgkosten bei seinem Betreiber informieren - sowohl Telefonieren, das Versenden von MMS und insbesondere Surfen mit dem Handy oder die Nutzung von mobilen Datendienste z.B. über eine UMTS-Datenkarte kann sehr hohe Rechnungen in der Höhe von mehreren tausend Euro zur Folge haben", warnt Serentschy.

    Umfassende Informationen zum Thema Roaming sowie Tipps zur Nutzung des Handys im Ausland sind auf der Website der RTR-GmbH unter dem Link RTR-Konsumentenservice abrufbar.

    Telefonieren mit dem Handy in der EU ab 1. Juli 2010 billiger, Vorsicht im EU-Ausland nach wie vor geboten!

    "Rechtzeitig zu Beginn der Urlaubssaison wird das Telefonieren im EU-Ausland billiger: Die EU-Roaming-Verordnung legt fest, dass beim sogenannten Eurotarif ab 1. Juli 2010 aktive Telefonate im EU-Ausland maximal 46,8 Cent pro Minute und passive Telefonate maximal 18 Cent kosten dürfen", informiert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom, über die per Verordnung festgelegten Preisobergrenzen. "Für das Versenden von SMS wurde bereits im letzten Jahr eine Obergrenze von 13,2 Cent pro SMS festgelegt, der Empfang von SMS im EU-Ausland ist kostenlos. Voraussetzung für diese Tarifbestimmungen ist, dass man sich bei seinem Mobilfunkbetreiber für den Eurotarif entschieden hat. Die Möglichkeit, mit seinem Betreiber einen 'Spezialroamingtarif' mit anderen Konditionen zu vereinbaren, gibt es nach wie vor", so Serentschy weiter.



    Schutzvorkehrungen schieben unerwünschtem Datenroaming den Riegel vor

    Umfassende Schutzvorkehrungen gibt es für Konsumenten hinkünftig bei Datenroaming. "Die Mobilfunkbetreiber sind ab 1. Juli 2010 verpflichtet, ihren Kunden eine Kontrollfunktion für Datenroamingdienste einzurichten. In der Praxis bedeutet das, dass ein vom Betreiber festgelegter Höchstbetrag für die Nutzung von Datenroamingdiensten gilt. Wird dieser Betrag erreicht und reagiert der Kunde nicht unverzüglich auf eine entsprechende Meldung seines Betreibers, wird die Versorgung mit Datenroamingdiensten eingestellt", erklärt der Geschäftsführer der Regulierungsbehörde die neuen Konsumentenschutzbestimmungen. "Wenn sich der Kunde nicht schon von sich aus für einen bestimmten Höchstbetrag entschieden hat, wird er mit 1. Juli automatisch auf einen Höchstbetrag von 60,- Euro pro monatlichen Abrechnungszeitraum gesetzt. Aber Achtung - diese Schutzbestimmungen gelten nur in EU-Ländern", weist Serentschy hin.




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